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Archiv-Artikel

Kein Vertrauensschutz bei diesem Senat

In Hamburg geborene Zehnjährige und ihre Mutter sollen nach Ghana abgeschoben werden. Senat wischt positives Votum des Gnadenausschusses beiseite

Obwohl der Eingabenausschuss der Bürgerschaft im Oktober 2002 ein Bleiberecht für eine Frau aus Ghana und ihre in Hamburg geborene Tochter empfohlen hatte, setzt sich der CDU-Senat jetzt über das Votum hinweg. Georgina Glanz und die zehnjährige Rhoda sollen kurzfristig ausreisen. „Dabei ist Rhoda keine Ghanaerin, sondern Hamburgerin“, warnte die kirchliche Flüchtlingsberatung „fluchtpunkt“.

Der Ausschuss habe einstimmig für ein Bleiberecht votiert, so dessen Vorsitzender Wolfhard Ploog (CDU), „weil die Mutter hier Lebensperspektiven für ihre hier aufgewachsene Tochter entwickeln kann“. Die Absage des Senats wollte der Abgeordnete der Regierungsfraktion nicht kommentieren. Die Ausländerbehörde rechtfertigte ihre Betonhaltung mit einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, welches einen Asylantrag der Familie Glanz abgelehnt hatte. Die Mutter muss am Freitag der Ausländerbehörde ihre Reisevorbereitungen darlegen, sonst droht Abschiebung.

Indem sich der Senat sogar „über das Votum der eigenen Fraktion hinwegsetzt“, kritisierte SPD-Politiker Dirk Kienscherf, sei ein neuer „Tiefpunkt im Abschiebewahn“ erreicht. Auch die GALierin Antje Möller sieht eine „unangemessene Härte“. Die 1986 eingereiste Mutter und ihre Tochter seien hier integriert. Rhoda war noch nie in Ghana, ihre Mutter hat dort keine Verwandten mehr. Die GAL verlangt darum, das Zuwanderungsgesetz zu berücksichtigen. Das ab 2005 geltende Gesetz sieht für jahrelang Geduldete die Möglichkeit eines Bleiberechts vor.

Aber auch den späten Zeitpunkt des Machtwortes kritisiert die Opposition. So hatte der Ausschuss bereits vor zwei Jahren votiert, der Senat jedoch erst diesen August Stellung genommen. Wegen „wechselnder politischer Konstellationen“, so Behördensprecher Norbert Smekal. Darunter dürften die Betroffenen nicht leiden, rügt GALierin Möller: „Da muss es eine Art Vertrauensschutz geben.“ Eva Weikert