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Archiv-Artikel

Tricks gegen Protest

Bambule-Solidemo: Der Weg durch die Gerichtsinstanzen soll das Demonstrationsrecht für die Hamburger City wiederherstellen

von KAI VON APPEN

Das lassen sich die studentischen Vertretungen der drei Hamburger Hochschulen nicht gefallen: „Jetzt werden in Hamburg auch schon die ASten kriminalisiert“, schimpft Bela Rogalla, Chef des AStA der HWP und Anmelder der für Samstag geplanten Bambule-Solidemo, gegen die Aushöhlung des Versammlungsrechts in Hamburg. „Wir werden durch alle Instanzen gehen bis zum Bundesverfassungsgericht“, kündigt Rogalla gegenüber der taz hamburg an, „notfalls auch im Hauptsacheverfahren.“

Anlass des Zorns ist der Verlauf des so genannten „Koordinierungsgesprächs“ zwischen den Veranstaltern und der Versammlungsbehörde im Polizeipräsidium. „Uns wurde gesagt, dass es eine schriftliche Direktive aus der Innenbehörde gibt, keine Innenstadtroute zuzulassen und dass Eingriffe auf niedriger Schwelle zu erfolgen haben“, berichtet Rogalla. Das heißt: Bei der kleinsten Kleinigkeit wird geknüppelt oder eingekesselt. „Diese schriftliche Direktive wollte man uns allerdings nicht geben.“

Gestern hat Anwalt Martin Klingner eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragt, die Polizei zu verpflichten, spätestens heute den Bescheid über die Auflagen zur Route zusenden. „Wir vermuten, dass sie auf Zeit spielen, um uns den Rechtsweg zu versperren“, so Rogalla. Denn der Gang durch die Instanzen dauert, gerade wenn neben dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht (OVG) auch das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe angerufen werden soll.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Monate ist zu vermuten, dass das OVG polizei- und senatskonform die Verbotsverfügung im Wesentlichen bestätigt und lediglich ein paar „Schönheitskorrekturen“ vornehmen wird. Dies könnte den Rechtsstreit vor dem BVG noch zusätzlich komplizieren.

Bei dem Konflikt um den Protest gegen das Bundeswehrgelöbnis auf dem Rathausmarkt im Juni hatte das OVG den Gang zum BVG dadurch erschwert, dass es zwar das Verbot der Cityroute bestätigte, aber kurzfristig den Gänsemarkt für eine Abschlusskundgebung freigab. Als die Veranstalter dann vors BVG zogen, lehnten die Hüter der Verfassung den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit der Begründung ab, durch die Freigabe des Gänsemarktes würde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht mehr so gravierend verletzt, dass der Konflikt im Eilverfahren geprüft werden müsste.

In diesem Streit wollen nun die ASten notfalls ins Hauptsacheverfahren gehen, obwohl der Sammelpunkt (13 Uhr, Gänsemarkt) unstrittig ist. Sollte sich das BVG um den Erlass einer einstweiligen Verfügung für die Cityroute erneut mit einem solchen Hinweis herummogeln, müssten sich die Verfassungsrichter anschließend gründlich mit den Hamburger Verhältnissen unter Schwarz-Schill auseinander setzen – in einem vermutlich langwierigen, aber ordentlichen Verfahren über die Gültigkeit der Versammlungsfreiheit auch in der Hansestadt.