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Archiv-Artikel

Steuern auf Sparen fürs Alter

Regierung prüft Besteuerung von Kapitallebensversicherungen ab 2005

BERLIN afp ■ Kunden von Kapitallebensversicherungen können künftig nicht mehr auf eine Steuerfreiheit ihrer Ausschüttung bauen. Die Bundesregierung prüfe eine Besteuerung dieser Anlageform, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gestern in Berlin. Eine Entscheidung solle beim Rentengipfel am Wochenende fallen. Gelten würde die Regelung ab 2005 nur für neue Verträge. Bis dahin abgeschlossene Versicherungspolicen blieben steuerfrei.

Die Versicherungswirtschaft kritisierte das Vorhaben als „sozialpolitisch falsch“, da die private Altersvorsorge immer wichtiger werde. Zustimmung kam dagegen von Verbraucherschützern, die ohnehin viele Nachteile bei dieser Anlageform sehen. Eine Festlegung auf die Besteuerung gebe es noch nicht, sagte der Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD). Derzeit werde noch an den letzten Formulierungen des Entwurfs gearbeitet. Entschieden werden müsse die Frage mit Blick auf die Rentenreform als Ganzes bei der Rentenklausur der Koalition am Wochenende.

Bisher müssen Versicherte keine Steuern auf die Gewinnbeteiligung ihrer Lebensversicherung zahlen, wenn diese auf einen Schlag ausgezahlt wird, die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und mindestens fünf Jahre lang eingezahlt wurde. Gleichzeitig müssen laut Vertrag mindestens 60 Prozent der Beiträge als Versicherungsschutz im Todesfall ausgeschüttet werden. Auf dem Prüfstand steht nun zudem die Möglichkeit, Beiträge für Lebensversicherungen als Sonderausgabenabzug gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Davon profitieren derzeit vor allem Beamte und Selbstständige.