Jugendförderung in Sicht

Das Jugendfördergesetz NRW ist beschlossen. Freie Träger sehen Schwachpunkte und planen Volksbegehren

DÜSSELDORF taz ■ Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen haben einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zur Jugendförderung beschlossen. Das berichteten die Koalitionsabgeordneten Bernd Flessenkemper (SPD) und Sybille Haußmann (Grüne) gestern in Düsseldorf.

Das Jugendfördergesetz ist das Ergebnis einer erfolgreichen Volksinitiative der Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW (AGOT). Die Einschnitte, die das Land im Haushaltsplan 2004/2005 vorgenommen hat, werden im Jahr 2006 zurückgenommen. 96 Millionen Euro sollen dann der Jugendförderung jährlich zur Verfügung stehen, die gleiche Summe wie im Jahr 2003. Das Gesetz sieht auch die Stärkung der geschlechtergerechten Förderung vor und will die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schulen verstärken.

„Das gefällt uns gar nicht“, sagt Norbert Kozicki, Sprecher der AGOT. Wenn die Jugendhilfe nämlich nicht mitzöge, würde ihr durch das Land weiter das Budget gekürzt. Auch die Kommunen, die den Großteil der Jugendarbeit finanzieren, seien im Gesetz nicht verpflichtet worden. Wegen erleichterter Bedingungen überlege seine Initiative jetzt, ein Volksbegehren einzuleiten, so Kozicki. NAW