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Archiv-Artikel

Tötung „aus Mitleid“

Ehemaliger Krankenpfleger vor Gericht. Er soll fünf Patienten durch veränderte Medikation getötet haben

Wegen der Tötung von fünf schwerstkranken Patienten hat die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Krankenpfleger Thomas K. Anklage erhoben. Von Januar bis September 1996 soll der 30-Jährige bei fünf schwerstkranken Patienten im Alter zwischen 50 und 65 Jahren eigenmächtig die Dosierung der angeordneten Medikamente erhöht oder aber diese abgesetzt haben, sagte gestern Justizsprecher Björn Retzlaff. An den Folgen sollen die Patienten gestorben sein.

Wegen der schweren Erkrankungen der Patienten war die Tötung nicht erkannt worden. Erst im März 2001 gestand der Angeklagte gegenüber seinen behandelnden Ärzten im psychiatrischen Krankenhaus die Taten. Er habe aus „Mitleid“ gehandelt. Zugleich räumte er aber ein, als Krankenpfleger auf der Intensivstation eines Krankenhauses überfordert gewesen zu sein. Mittlerweile hat K. sein Geständnis jedoch eingeschränkt.

Nach einem psychiatrischen Gutachten war der Angeklagte bei den mutmaßlichen Tötungsdelikten voraussichtlich schuldfähig. Der Angeklagte ist bereits seit 1998 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Bei einem Prozess wegen Brandstiftung in 35 Fällen war das Landgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass K. aufgrund einer psychischen Krankheit schuldunfähig war. DDP