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Archiv-Artikel

Nachdruck für NS-Blätter bis 1938

MÜNCHEN afp ■ Das umstrittene Projekt „Zeitungszeugen“ darf nach einer Gerichtsentscheidung vollständige Nachdrucke von Nazizeitungen wie den Völkischen Beobachter bis zum Erscheinungsjahr 1938 veröffentlichen. Laut Landgericht München I ist dagegen für die Jahre 1939 bis 1945 das vom Freistaat Bayern erlassene Verbot des Nachdrucks zulässig. Für die Jahre vor Beginn des Zweiten Weltkriegs sind dem Urteil zufolge die vom bayerischen Finanzministerium reklamierten Urheberrechte an den NS-Zeitungen abgelaufen. Das Finanzministerium kündigte an, gegen diese Entscheidung „aus grundsätzlichen Erwägungen“ Rechtsmittel einzulegen. Der britische Verleger Peter McGee hatte zum Jahrestag von Hitlers Machtergreifung am 30. Januar 1933 zum ersten Mal die „Zeitungszeugen“ veröffentlicht. Hinter dem Projekt stehen eine Reihe namhafter Historiker.