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Archiv-Artikel

Bei Anruf Strafe

Bundestag beschließt Gesetz zum besseren Schutz vor Telefonwerbung. Verbraucherschützer sind unzufrieden

BERLIN taz ■ Der Anrufer tarnt sich mal als Marktforscher, mal verspricht er tausend Euro Gewinn. In den meisten Fällen will er aber nur eins: am Ende des Gesprächs ein Zeitungsabo, eine Versicherung oder ein Lotterielos verkaufen. „Knapp 90 Prozent der Deutschen fühlen sich von diesen Reklameanrufen belästigt“, sagt Christian Fronczak vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Der Ärger soll weniger werden.

Der Bundestag hat dazu am Donnerstag – mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP – das Gesetz zur „Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung“ verabschiedet. Es soll noch vor Juli in Kraft treten. Telefonanrufe zu Werbezwecken sind zwar schon nach geltendem Recht verboten, wenn ihnen der Verbraucher nicht zugestimmt hat. Häufig weiß der Verbraucher jedoch nicht, ob er eine Einwilligung gegeben hat. Sie steckt oft im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen– etwa beim alten Vertrag über ein Zeitungsabo.

Bisher konnte unerlaubte Telefonreklame kaum geahndet werden, da die Anrufer die Telefonnummern einfach unterdrückten. Nun wird diese Rufnummernunterdrückung verboten. Unternehmen, die sich nicht daran halten, können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. „Das Problem, aber bleibt“, meint Fronczak: „Wer die Rufnummer unterdrückt, ist nur mit Detektivarbeit aufzuspüren.“ Wird ein Unternehmen, das Verbraucher mit unerlaubter Telefonwerbung belästigt, erwischt, muss es demnächst mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Grünen und Linken geht das nicht weit genug. Sie forderten, dass ein am Telefon abgeschlossener Vertrag immer nur durch eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers wirksam wird. Sie setzten sich nicht durch: Mit dem neuen Gesetz bleibt es möglich, dass Anbieter am Telefon mit Kunden Verträge abschließen. Eine neue Rücktrittsmöglichkeit aber gibt es: Wer am Telefon Lotterielose, Zeitungen, Illustrierte bestellt hat, kann innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Verbraucherschützer Fronczak: „Nerviges Klingeln wird es weiter geben.“ HANNA GERSMANN