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Archiv-Artikel

Sparkasse Köln abgemahnt

Von FÜB

KÖLN taz ■ Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale hat die beiden Kölner Sparkassen abgemahnt. Die Organisation wirft sowohl der Stadtsparkasse als auch der Kreissparkasse Köln vor, ihre Kunden bei Sparverträgen um Zinsen geprellt zu haben.

Die Verbraucherzentrale ist deshalb davon überzeugt, dass alle Kunden einen Anspruch auf Erstattung zu wenig gezahlter Zinsen haben. Im Einzelfall könne das knapp hundert, aber auch mehrere tausend Euro ausmachen. Bei Stichproben habe sich heraus gestellt, dass in rund 70 Prozent der Fälle nachträgliche Zinsforderungen erfolgreich sein könnten.

Die Stadtsparkasse Köln lehnt solche Zahlungen an ihre Kunden aber ab. Eine Sprecherin erklärte, das Institut sei nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Verbraucherschützer hingegen raten zur Klage. FÜB

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