: Greenpeace klagt gegen Brüstle
BERLIN afp ■ Greenpeace hat beim Deutschen Patentgericht Klage gegen ein „Klon-Patent“ des Stammzellenforschers Oliver Brüstle eingereicht. Begründung: Das seit 1999 gültige Patent umfasse die Nutzung von Zellen aus menschlichen Embryonen und verstoße gegen das Verbot der kommerziellen Verwertung des menschlichen Körpers. Frank Ulrich Montgomery vom Marburger Bund und Rainer Beckmann von der Enquete-Kommission „Ethik und Recht“ forderten den Widerruf des Patents. Brüstle erklärte, es gehe bei dem Patent nicht um Embryonen, sondern um bestehende Stammzellen, die zu Nervenzellen ausgereift werden sollen.