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Archiv-Artikel

Barrierefreies Leben für alle Menschen

Seit dem 1. Januar 2004 ist das „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ in Kraft. Es bezieht sich auf das gleichlautende Bundesgesetz. Wichtigstes Ziel ist die Barrierefreiheit: Behinderte Menschen sollen am gesamten öffentlichen Leben teilhaben können, diese umfasst sowohl unsichtbare wie sichtbare Barrieren. Sichtbare sind zum Beispiel Treppen, Stufen, enge Passagen, also unüberwindbare Hürden für zum Beispiel RollstuhlfahrerInnen. Unsichtbare Barrieren sind zum Beispiel amtliche Informationen, Bescheide und Vordrucke, die für Blinde nicht zugänglich ist. Grundsätzlich heißt es : „Menschen darf zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit nichts im Wege stehen.“ Wichtig ist, dass Behinderte dabei nicht auf die Hilfe von fremden Menschen angewiesen sind.

Neu hinzugekommen ist das Instrument der Verbandsklage: Interessenvertretungen von Behinderten können gegen Benachteiligungen die Städte verklagen, zum Beispiel darauf, Aufzüge oder Rampen einzurichten. Darüber hinaus können die Verbände Zielvereinbarungen für die Barrierefreiheit mit den Städten aushandeln, die dann wiederum einklagbar sind.