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Archiv-Artikel

Was das Volksbegehren Eltern und Kindern bringt

Von KAJ

Ehepaar Liebberger: Der Fall von Silke und Hagen Liebberger erregte kürzlich die Gemüter. Das Ehepaar erhielt keinen Krippenplatz für den 2-jährigen Sohn, obwohl der Vater sich selbständig machen und die Mutter als Hebamme arbeiten wollte. Es sei ihnen zuzumuten, stattdessen von staatlicher Unterstützung zu leben, enschied das Oberverwaltungsgericht. Mit der neuen, ab 1. Januar 2006 geplanten „Hamburger Garantie“ für Berufstätige bekommen alle Kinder von Null bis 14 einen Kita-Platz, wenn die Eltern arbeiten.

Vater Magnus Kersting: Bekam jetzt keine Verlängerung für die Kita-Plätze seiner Töchter (3 und 8 Jahre), obwohl beide Eltern berufstätig respektive in Ausbildung sind. Mit der Hamburger Garantie dürfte das nicht passieren.

Dorothee B.: Stand als „Arbeitssuchende“ im jetzigen Kita-Gutscheinsystem auf der hintersten Rangliste (taz berichtete). Ohne Kita-Platz für ihren 1,5-jährigen Sohn wollte das Arbeitsamt aber auch kein Arbeitslosengeld zahlen. Hier verspricht die SPD in ihrer Zusatzerklärung vom 29. September, dass Eltern auch für Kinder im Krippenalter einen Vier- bis Sechs-Stunden-Platz erhalten, um eine erfolgreiche Arbeitssuche zu ermöglichen.

Felicia, drei Jahre, spricht weder Deutsch noch Muttersprache. Kinder mit Sprachförderbedarf fallen im jetzten Kita-Gutscheinsystem durch die Maschen. Sie darf nur vier Stunden in den Kindergarten. Ihr stünden laut KibeG (siehe Text oben) immerhin 5 Stunden täglich und laut Zusatzerklärung der „uneingeschränkte“ Kita-Besuch zu. Außerdem dürfen Kita-Leitungen die Ausweitung der Betreuung vorschlagen.

Max, vier Jahre, geht in eine Ganztagskita und bekommt ein Geschwisterkind, die Mutter macht eine Babypause. Laut KibeG dürfte er 5 Stunden täglich in der Kita bleiben. Laut Zusatzerklärung mindestens ein Jahr. KAJ