: Alg II lässt zu tief blicken
Datenschützer: Unzulässiger Einblick in Privatvermögen
SAARBRÜCKEN dpa ■ Das Antragsverfahren für das neue Arbeitslosengeld II verletzt nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern den Datenschutz. Der Bundesbeauftragte Peter Schaar bemängelte gestern auf einer Fachtagung in Saarbrücken, 60.000 Mitarbeiter in den Agenturen für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften in den Kommunen hätten Zugriff auf die Daten und somit Einblick in das Vermögen von 5 Millionen Antragstellern und ihren Angehörigen. Einstimmig monierten die Datenschützer „erhebliche datenschutzrechtliche Mängel“.
Die Datenerhebung werde noch nicht einmal protokolliert, kritisierte Schaar. Hier müsse die Bundesanstalt für Arbeit als Federführer des Projekts dringend nachbessern, verlangten die Datenschützer.