Liberalisierung öffentlicher Güter

Rechtliche Grundlage für die Liberalisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen ist das internationale Handelsabkommens GATS (General Agreement on Trade in Services). Entschließt sich ein Staat, der das GATS-Abkommen ratifiziert hat, zur Privatisierung eines Aufgabenbereichs, kann diese Verpflichtung kaum wieder rückgängig zu machen, ohne gegen international bindende Verträge zu verstoßen. Die Europäische Union hat GATS stellvertretend für ihre Mitgliedsstaaten ratifiziert.

Auch die im Strafvollzug anfallenden Aufgaben fallen in dieses Raster. Die Liberalisierung in diesem Bereich weist allerdings eine Besonderheit auf: Der direkte Umgang mit Häftlingen, bei dem auch unmittelbarer Zwang ausgeübt werden muss, gilt als hoheitliche Aufgabe und bleibt laut Gesetz der öffentlichen Hand und damit Strafvollzugsbeamten vorbehalten.

Mit dem jetzt anlaufenden Modellprojekt folgt Nordrhein-Westfalens klamme Justiz dem allgemeinen Sparzwang: 2006 soll abschließend evaluiert werden, wie viel Geld durch Liberalisierungen im Strafvollzug eingespart werden kann.