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Archiv-Artikel

Jetzt guckt Karlsruhe auf die Studiengebühren

Die Bundesländer wollen sich von Berlin kein Verbot der Gebühren vorschreiben lassen – doch ihr Erfolg ist nicht sicher

KARLSRUHE dpa ■ Auf den ersten Blick sieht die Normenkontrollklage gegen das bundesweite Studiengebührenverbot nach einer sicheren Sache für die Länder aus. Das Bundesverfassungsgericht hat beim Urteil zur Juniorprofessur im Juli die Gewichte so stark zu Gunsten der Länder verschoben, dass diese am morgigen Dienstag in Karlsruhe deutlich gestärkt auf ihre alleinige Zuständigkeit zur Regelung von Studiengebühren pochen werden. Setzen sie sich durch, dann ist die Tür für die Einführung von Studiengebühren offen.

Doch noch haben die sechs Kläger – Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und das Saarland – das Verfahren nicht gewonnen. Denn auch im Streit um die Juniorprofessur konnten die Länder dem Bund die Regelungskompetenz nur knapp abtrotzen. Drei der acht Richter des Zweiten Senats hatten für eine Bundeszuständigkeit votiert. Falls es im neuen Verfahren zu einem Patt käme, wäre die Länderseite unterlegen, weil die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nur mit Stimmenmehrheit festgestellt werden kann.

Der Prozessbevollmächtigte des Bundes, der Rechtsprofessor Erhard Denninger, will in Karlsruhe nachweisen, dass – wenn jedes Land sein eigenes Gebührenmodell bastelt – von „Gleichwertigkeit“ in den Ländern keine Rede mehr sein kann. Dies zöge Verwerfungen nach sich, die mit dem Thema Juniorprofessur nicht zu vergleichen seien: Die Mobilität von Studenten würde eingeschränkt, die Abbrecherquote erhöht, der Zugang bildungsferner Schichten zum Studium erschwert. „Studiengebühren hätten einen negativen Effekt auf den Zugang zum Studium“, prognostiziert Denninger – was die ohnehin niedrige Studi-Quote weiter senken würde.