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Archiv-Artikel

Genosse werden

Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung bestimmen das genossenschaftliche Wohnen. Es ist eine Rechtsform, die als wirtschaftlicher Verein so handelt, wie es von der Mehrheit seiner Mitglieder bestimmt wird. Jeder Genosse zahlt einen Geschäftsanteil, zusätzlich wird in der Regel ein Darlehen aufgenommen. Jeder Wohnungsnutzer zahlt dennoch Miete, um die Schulden abzubezahlen, erst danach kann er oder sie Eigentümer werden. Meistens haben die Genossen auch eine Muskelhypothek zu leisten, alle erforderlichen Arbeiten werden in der Regel selbst übernommen. Jeder Genosse, jede Genossin kann jederzeit aus der Genossenschaft austreten.