: Bewährung für Freddy Quinn
HAMBURG ap ■ Der Sänger und Schauspieler Freddy Quinn ist wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 150.000 Euro verurteilt worden. Damit entsprach das Hamburger Landgericht gestern den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. „Ich habe den festen Vorsatz, dass es bei dieser Premiere bleibt und dass es keine Zugabe gibt“, sagte der Künstler unmittelbar nach Ende des Prozesses. Der 73 Jahre alte Quinn hatte die Tat zu Prozessbeginn vergangene Woche gestanden und zugegeben, zwischen 1998 und 2002 rund 900.000 Euro hinterzogen zu haben. Er hatte zwar seinen Hauptwohnsitz jahrelang in der Schweiz, lebte aber überwiegend bei seiner Hamburger Lebensgefährtin Lilly Blessmann, weswegen Steuern in Deutschland fällig wurden. Seine Steuerschuld hat der Österreicher bereits beglichen.