: VW muss nicht büßen
Schlappe für Brüsseler Wettbewerbshüter: EU-Richter kippen einen Bußgeldbescheid gegen Volkswagen
LUXEMBURG dpa ■ Erstmals haben die Luxemburger EU-Richter ein Bußgeld wegen Wettbewerbsverstößen im Autovertrieb gekippt: Sie erklärten ein 2001 verhängtes Strafgeld der EU-Kommission gegen VW von 30,96 Millionen Euro wegen Marktabschottung für ein Automodell für nichtig. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass ein Rabattverbot beim Verkauf von Passat-Neuwagen zwischen dem größten europäischen Autobauer und seinen deutschen Händlern vereinbart wurde, urteilte das EU-Gericht Erster Instanz gestern in Luxemburg. (Az.: T-208/01)
Die Kommission war vor zweieinhalb Jahren eingeschritten, weil der VW-Konzern beim Verkauf von Passat-Neuwagen die Preise auf dem Heimatmarkt zwischen 1996 und 1998 künstlich hochgehalten habe. VW hatte gegen das Bußgeld beim EU-Gericht geklagt. Die Kommission muss nun innerhalb von zwei Monaten entscheiden, ob sie Berufung in der nächsten Instanz einlegt. Dies wäre der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste EU-Gericht.
In den Jahren 1996 und 1997 hatte Volkswagen seine deutschen Vertragshändler aufgefordert, das neue Passat-Modell nicht unter der Preisempfehlung zu verkaufen oder nur beschränkt Rabatte einzuräumen. Die Kommission habe nicht bewiesen, dass die Händler dieser Aufforderung tatsächlich zugestimmt haben, schrieb das Gericht. VW verkaufte nach früheren Angaben von 1996 und 1998 etwa 400.000 Passat auf dem Heimatmarkt.
Die Kommission hatte damals aufgrund einer Beschwerde eines Autokäufers gehandelt. Die Behörde verhängt seit längerem hohe Bußgelder gegen Autobauer, die Märkte abschotten und damit die Preise künstlich hochhalten. Erst im September hatte der EuGH ein EU-Strafgeld von 90 Millionen Euro gegen VW bestätigt. Der Konzern hatte in den 90er-Jahren systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW- und Audi-Modelle in Italien gehindert.