: Festbeträge rechtens
Gericht bestätigt feste Grenze für Arzneimittelkosten
KASSEL dpa ■ Im Streit von Pharmaindustrie und Krankenkassen um Arzneimittelfestbeträge hat das Bundessozialgericht (BSG) das Recht der Kassen zur Deckelung der Medikamentenausgaben bekräftigt. Die Hersteller hätten aber einen Anspruch auf „unverfälschten Wettbewerb“, entschied das BSG gestern. Beim Bestimmen von Festbeträgen für Medikamente mit gleichem Wirkstoff könnten Hersteller eine Ausnahme für besonders wirksame und therapeutisch unverzichtbare Präparate verlangen. Mit den 1988 eingeführten Festbeträgen begrenzen die Kassen die Kosten, die sie für bestimmte Medikamente erstatten. 2005 sollen Festbeträge das Budget um mindestens 350 Millionen Euro entlasten. Die Pharmaindustrie hat die Beträge regelmäßig als zu niedrig und teils als ungerechtfertigt kritisiert.