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Archiv-Artikel

Verantwortung abgeschoben

Nach geplatzter Abschiebung eines Kosovo-Albaners mahnt der Bund die Einhaltung der Richtlinien an. Berliner Innenverwaltung beharrt auf ihrer Unschuld und rüffelt UN-Verwaltung im Kosovo

VON SABINE AM ORDE

Die Kritik an der versuchten Abschiebung des Kosovo-Albaners Nazmi Ramadami weitet sich aus. Gegenwind bekommt die Innenverwaltung jetzt auch vom Bundesinnenministerium (BMI). „Es gibt klare Bestimmungen für Rückführungen in das Kosovo“, sagte ein Ministeriumssprecher. Wenn Familien nicht zusammen zurückgeführt würden, müsse dies mit der UN-Verwaltung für das Kosovo (Unmik) abgesprochen werden. „Ob dieses Verfahren eingehalten wurde, müssen die Berliner Behörden jetzt erläutern.“ Doch genau das scheint die Innenverwaltung nicht getan zu haben.

Wie die taz von der Unmik erfuhr, hat diese die Berliner Behörden darauf aufmerksam gemacht, dass sie Ramadami nicht aufnehmen werde. Denn dessen Abschiebung verstoße gegen ein Abkommen zwischen der UN-Verwaltung und der Bundesrepublik. Das „Memorandum of Understanding“ schließe Abschiebungen aus, durch die Familien getrennt werden. Das ist bei Ramadami der Fall. Der 55-Jährige lebt seit 1989 mit seiner Familie in Berlin. Die stark an Bluthochdruck leidende Ehefrau darf laut Gerichtsbeschluss derzeit nicht abgeschoben werden, zwei der drei Kinder haben einen Daueraufenthaltsstatus.

Die hiesige Ausländerbehörde bestand – trotz der Warnungen der Unmik – am Donnerstag auf die Abschiebung des Vaters. Ramadami wurde nach Prishtina gebracht, wo die Unmik seine Aufnahme verweigerte. Deshalb flog er mit derselben Maschine zunächst weiter nach Montenegro – und am nächsten Tag zurück nach Frankfurt/Main. Dort sitzt er jetzt in Abschiebehaft.

Mit seiner Einschätzung hat das BMI den Ball an die Berliner Landesbehörde zurück gespielt. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte zuvor verkündet, der Fall Ramadami sei jetzt nicht mehr Sache Berlins, sondern ein Konflikt zwischen dem BMI und der UN-Behörde. Körting ist nach wie vor der Auffassung, dass seine Behörde richtig gehandelt hat: „Der Fehler liegt bei der Unmik.“ Diese habe eindeutig ihre Kompetenzen überschritten. „Die Unmik hat nicht das Recht, die Entscheidung deutscher Behörden in Frage zu stellen“, so der Innensenator. Das Oberverwaltungsgericht habe geprüft, ob der Schutz der Familie ein Abschiebehindernis darstelle – und dieses verneint. Zudem, ergänzte Körtings Sprecherin Henrike Morgenstern, habe die Unmik ihre Bedenken nicht innerhalb der zulässigen Fristen geäußert.

Familie Ramadami macht sich unterdessen große Sorgen um den Vater. Telefonisch habe sie ihn zuletzt Freitagabend erreicht, sagte seine Tochter, Imrane Dereguti. „Die Beamten in Frankfurt haben ihm gesagt, er würde 14 Tage dort in Abschiebehaft bleiben und dann wieder nach Exjugoslawien geschickt.“