versammlungsrecht: Gegendemos stärken
Immer wenn Berliner Innensenatoren nicht mehr weiterwussten, riefen sie nach Verboten. Nun ist anscheinend auch Ehrhart Körting (SPD) an diesem Punkt angelangt. Angesichts der Zunahme rechtsextremistischer Aufmärsche müsse das Versammlungsrecht präzisiert werden, fordert er und spricht sich für Demoverbote an symbolträchtigen Orten aus.
KOMMENTAR VON FELIX LEE
Natürlich ist es grauslig, wenn ausgerechnet am 8. Mai, dem 60. Jahrestag der deutschen Kapitulation, Horden von Neonazis durchs Brandenburger Tor marschieren oder sie in unmittelbarer Nähe des Holocaust-Mahnmals antisemitische Hassparolen grölen.
Eine Einschränkung des Versammlungsrechts kann aber nicht die Antwort auf solche Grusel-Shows sein – und wäre diese Beschneidung noch so minimal. Das bestehende Demonstrationsrecht ist ein lang erkämpftes Grundrecht, das auch dem Schutz von Minderheiten dient – ob man sie politisch akzeptiert oder nicht. Körtings CDU-Vorgänger Werthebach hatte die allgemeine Empörung über Neonazi-Aufmärsche am Brandenburger Tor dazu genutzt, sich den Wunsch des Verbots zu erfüllen. Und auch Reaktionen der CDU auf Körtings aktuellen Vorstoß zeigen, wo die Reise hinzugehen droht: die allgemeine Einschränkung des Demonstrationsrechts im Regierungsviertel.
Dies kann man Körting sicherlich nicht vorwerfen. Bei ihm ist es vielmehr ein Zeichen der Ohnmacht, wenn er demofreie Zonen fordert, um Neonazis aus dem Stadtkern zu verjagen – mit der Folge, dass sich womöglich die Bürger von Marzahn und Lichtenberg mit dem braunen Mob herumschlagen müssen.
Den Neonazis entgegenzutreten – dafür gibt es andere altbewährte Mittel: die Gegendemonstrationen stärken.
Dann käme Körting auch nicht in Verlegenheit, zu behaupten, rechte Aufmärsche, wie sie auch heute wieder in Treptow-Köpenick geplant sind, könne man eh nicht verhindern.
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