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Archiv-Artikel

Erneute Vorladung für Florian Gerster

Chef der Bundesanstalt für Arbeit muss sich morgen wegen 1,3-Millionen-Euro-Beratervertrag rechtfertigen. Rechnungshof rügt Mängel bei Auftragsvergabe

BERLIN rtr ■ Der Vorstandschef der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Florian Gerster, muss sich noch vor Weihnachten wegen des 1,3-Millionen-Euro-Vertrages zur Kommunikationsberatung erneut vor dem Bundestag rechtfertigen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit wird Gerster am Freitagnachmittag anhören. Auch der Bundesrechnungsshof (BRH) wird teilnehmen.

Der Vize-Ausschussvorsitzende Max Straubinger (CSU) warf Gerster vor, er habe den Ausschuss über die Vergabe des Auftrages an die Berliner Firma WMP EuroCom AG im Frühjahr 2003 vorsätzlich getäuscht. „Ich fordere daraus, dass Herr Gerster zurücktritt“, sagte Straubinger gestern. In seinem Bericht stellt der BRH gravierende Mängel bei der Vergabe des Auftrages an WMP fest. Die BA habe durch den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung gegen das Vergaberecht verstoßen. Die von Gerster vorgebrachte Dringlichkeit sei rechtlich nicht gegeben gewesen.

Zusätzliche Brisanz erhält die Anhörung Gersters durch die Feststellung des BRH, dass die Beschaffungsstelle der BA „erst nach der Entscheidung des Vorstands über die Vergabe an die WMP eingeschaltet“ worden sei. „Die Beschaffungsstelle hat diese Entscheidung als verbindliche Vorgabe angesehen und deshalb die Dringlichkeit nicht überprüft, sondern übernommen“, so der Bericht. Gerster hatte in seiner ersten Anhörung gesagt: „Unsere Stellen intern haben die rechtliche Einwandfreiheit dieses Weges bestätigt.“ Er sei davon ausgegangen, dass „die Sache rechtlich wasserdicht ist“.

Der BRH kommt in seinem Bericht zu dem Schluss: „Die Bundesanstalt verkennt grundlegend, dass das Gebot wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit Beitragsmitteln und mit Haushaltsmitteln des Bundes auch für sie gilt.“