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Archiv-Artikel

Gerhards in Erklärungsnöten

Hektik im Justizministerium: Staatssekretär Schubmann-Wagner soll versucht haben, einen Konkur-renten als Personalchef zu verhindern. Vernichtendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster

VON KLAUS BRANDT

Eine Personalie bringt die Führungsetage des NRW-Justizministeriums in erhebliche Schwierigkeiten – und wird zu einer schweren Belastung für Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) und für seinen Staatssekretär Dieter Schubmann-Wagner: Im Streit um die Besetzung des Chefpostens der Abteilung Personal musste das Ministerium vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster auch in zweiter Instanz eine bittere Prozessniederlage hinnehmen, die Konsequenzen haben dürfte.

Rechtskräftig hat der erste Senat des OVG einem Antrag des leitenden Ministerialrats Ulrich Becker stattgegeben, der bei der Bewerbung um die Leitung der Stabsstelle unterlegen war. Ein vernichtendes Urteil über die Personalpolitik des Ministeriums: In dem Beschluss wurde dem Land verboten, die Schlüsselposition im Ministerium mit Josef Schulte, Wunschkandidat von Justizminister Gerhards und derzeit Präsident des Landgerichts Wuppertal, zu besetzen.

Die Prozessniederlage löste auf der Führungsebene des Justizministeriums ungewohnte Hektik aus. Noch schwerer wiegt nach Informationen aus Düsseldorfer Justizkreisen die verheerende Kritik des OVG an der Personalpolitik des Ministeriums: Sie gipfelt in Vorwürfen an Staatssekretär Schubmann-Wagner, den unerwünschten Konkurrenten um den Abteilungsleiterposten mit einer schlechten Beurteilung „wegen der unbotmäßigen Aufrechterhaltung seiner Bewerbung“ abgestraft zu haben. Dem Staatssekretär fehle die notwendige Distanz zur Sache und Person des Antragstellers. Er müsse als befangen eingestuft werden. Zur Abgabe der regelrecht herabsetzenden Beurteilung sei er nicht befugt gewesen – Schubmann-Wagner habe sich „an der Grenze der Beliebigkeit“ bewegt.

Das OVG sieht in dem Auswahlverfahren einen Verstoß gegen die Bestenauslese, da es darauf ausgerichtet gewesen sei, einen im Ministerium erprobten Bewerber mit hervorragenden Leistungsprofil von Vornherein auszuschließen – die vorgefasste Personalentscheidung sollte mit allen Mitteln durchgeboxt werden.

Dabei steht dem Justizministerium bereits die nächste heikle Personalauseinandersetzung ins Haus: Auch die Präsidentin des Landgerichts Essen, Monika Anders, hat beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Sie will die beabsichtigte Personalentscheidung für die Chef-Präsidentenstelle beim Oberlandesgericht Köln kippen. Anders fühlt sich als Mitbewerberin zu Unrecht ausgebootet. Das Verwaltungsgericht will Anfang des kommenden Jahres im Eilverfahren entscheiden.