: DIE ISLAMISTENPROZESSE
Berliner Prozess gegen den Tunesier Ihsen G. Vorwurf: Versuch der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Eigentlich sollte im Januar ein Urteil fallen, aber der Prozess könnte sich noch Monate hinziehen, weil die Anklage weitere neue Beweise vorlegen will.
Hamburger Motassadeq-Prozess gegen Mounir al-Motassadeq. Vorwurf: Helfer der Attentäter vom 11. September. Vom Oberlandesgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und verwies das Verfahren zurück. Deshalb läuft in Hamburg ein zweiter Prozess.
Hamburger Mzoudi-Prozess gegen Abdelghani Mzoudi. Vorwurf: Helfer der Attentäter vom 11. September. Im Februar vom Oberlandesgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Bundesanwaltschaft und Nebenklage haben Revision eingelegt.
Düsseldorfer Al-Tauhid-Prozess gegen Shadi Abdallah. Vorwurf: Mitgliedschaft in der Terrorgruppe al-Tauhid und Planung von Anschlägen auf Juden in Deutschland. Geständig, zu vier Jahren Haft verurteilt. Im November vorzeitig entlassen, wegen Aussagebereitschaft in den Hamburger Prozessen und einem weiteren Düsseldorfer Verfahren gegen vier weitere mutmaßliche Al-Tauhid-Mitglieder, das noch läuft.
Frankfurter Islamistenprozess im Jahr 2003. Vorwurf: Planung eines Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg. Vier Algerier wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt, einer später aus Mangel an Beweisen freigesprochen. MAD, LÖW