: Kronzeuge in US-Isolation
9-11 und die Folgen: Angeblicher „Terrorhelfer“ Abdelghani Mzoudi bleibt weiter auf freiem Fuß. Oberlandesgericht lehnt erneut Haftantrag der Bundesanwaltschaft ab
Wie bereits das Verfahren gegen Mounir El Motassadeq beherrschen Geheimdienste und Sicherheitsorgane auch den zweiten Prozess um die Anschläge vom 11. September 2001. So war die Verhandlung gegen Abdelghani Mzoudi gestern kurz, da das Gericht im entscheidenen Punkt – der Wahrheitsfindung – keinen Schritt vorankommen konnte. Denn noch immer werden wichtige Zeugen und Verhörprotokolle der wohl tatsächlichen Drahtzieher der Attentate geheim gehalten. Daher lehnte das Gericht gestern erneut den Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW) ab, den vor zwei Wochen aus der Haft entlassenen angeblichen „Terrorhelfer“ Mzoudi wieder in den Knast zu stecken.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) begründete seinen Beschluss damit, dass inzwischen „kein dringender Tatverdacht“ der Beihilfe zum Mord in über 3.000 Fällen in Tateinheit mit „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ mehr bestehe. Der Staatsschutzsenat teile nicht die Auffassung der BAW, der zufolge die Mzoudi entlastenden Informationen des Bundeskriminalamtes (BKA) unglaubwürdig seien. Es gelte vielmehr als sicher, dass sie vom mutmaßlichen Al-Qaida-Logistiker Ramzi Binalshibh stammen. Dieser war 2002 in Pakistan festgenommen und an die USA ausgeliefert worden und wird seither von US-Sicherheitsorganen abgeschirmt. Einen erneuten Antrag der BAW, Binalshibh im Hamburger Prozess zu vernehmen, lehnte das OLG gestern ab.
Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Aufhebung des Haftbefehls gegen Mzoudi als vertretbar bezeichnet. Das OLG hatte den 31-Jährigen nach einem entlastenden „Behördenzeugnis“ von BKA-Abteilungspräsident Jürgen Maurer aus der Haft entlassen. Demnach habe Mzoudi nicht zu der „Hamburger Zelle“ gehört. Zwar hat Maurer seine Angaben zwischenzeitlich dahingehend abgeschwächt, es gebe noch Belastendes gegen Mzoudi – doch dürfe er darüber wegen der Geheimdienstsperren nichts sagen
Die Entscheidungen von OLG und BGH könnten für den Fall Motassadeq präjudizierende Auswirkungen haben: Der Marokkaner war im Februar vom gleichen OLG-Senat zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Über Revision und ein Wiederaufnahmeverfahren entscheidet der BGH am 29. Januar. Peter Müller