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Archiv-Artikel

Kein Knast wegen Bagatelldelikten

Um die Überbelegung in Berliner Gefängnissen zu mindern – 5.200 Häftlinge sitzen derzeit in Tegel und Moabit ein –, hat sich Justizsenatorin Schubert (SPD) für eine Streichung von Bagatelldelikten aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen. Hier reichten Bußgelder aus. „Wer dreimal beim Schwarzfahren erwischt wird und seine Geldstrafe nicht zahlen kann, sollte trotzdem nicht ins Gefängnis, sondern andere Sanktionen bekommen.“ Das Bundesjustizministerium sollte dazu eine Gesetzesinitiative starten, regte Schubert an. Zugleich sprach sie sich erneut für eine Tilgung der Hafttage durch gemeinnützige Arbeit aus. Durch das Programm „Schwitzen statt Sitzen“ seien im Vorjahr knapp 117.000 Hafttage eingespart worden. Wegen kleinerer Straftaten zu Geldstrafen Verurteilte, die nicht zahlen können, müssten sonst ins Gefängnis. DPA