Lebenslänglich für Dreifachmord

Köln AP ■ Der Todesschütze von Overath ist vom Kölner Landgericht wegen zweifachen Mordes, Raubes mit Todesfolge und Anstiftung zum Mord zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Seine mitangeklagte 20-jährige Freundin wurde wegen Beihilfe zum Mord und Raub zu siebeneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Der Hauptangeklagte Thomas Adolf hatte am 7. Oktober 2003 in Begleitung seiner Freundin Jennifer D. in einer Anwaltskanzlei in Overath innerhalb weniger Minuten einen Anwalt, dessen Frau und ihre 26-jährige Tochter mit einer Pump-Gun erschossen. Vor Gericht hatte der 46-Jährige Rechtsextremist zunächst erklärt, die Opfer im Namen einer SS-Division Götterdämmerung „exekutiert“ zu haben. Später hatte er diese Aussage jedoch zurückgezogen und erklärt, es habe sich um eine spontane Tat gehandelt. Er sei wütend darüber gewesen, dass der Anwalt bei dem Streit um Mietschulden die Gegenseite vertreten hatte.