: Haffas schuldig
Der BGH bestätigt die millionenschweren Geldstrafen gegen die ehemaligen Popstars des neuen Marktes
KARLSRUHE taz ■ Die smarten Brüder Haffa bleiben vorbestraft. Gestern bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung der ehemaligen EM-TV-Vorstände Thomas und Florian Haffa zu Geldstrafen in Millionenhöhe.
Thomas Haffa hatte die Medienfirma EM-TV durch den Kauf von Rechten an Muppets-Show und Formel 1 zu einem internationalen Konzern gemacht. Zur Hochzeit des neuen Markts steigerte er den Aktienkurs der Firma binnen zweieinhalb Jahren um 30.000 Prozent. Bei der Veröffentlichung des Halbjahresberichts im August 2000 tricksten die Brüder jedoch, um den bereits schwächelnden Aktienkurs zu stabilisieren. Zwei Verträge wurden voll dem ersten Halbjahr zugerechnet, obwohl sie erst im Mai oder gar im zweiten Halbjahr zustande kamen. Als EM-TV dies im Oktober 2000 teilweise korrigierte, stürzte der Kurs von umgerechnet 55,80 auf 39,90 Euro.
Das Landgericht München verurteilte Thomas Haffa zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro, Florian Haffa zu 240.000 Euro wegen „unrichtiger Darstellung“ des Vermögens einer Aktiengesellschaft. Die Vorschrift existiert schon seit 1897, wurde aber noch nie angewandt. Gestern bestätigte der BGH, dass das Landgericht keinen Fehler gemacht hat. „Halbjahreszahlen sind eine Darstellung des Vermögensstandes“, so der Vorsitzende Richter Armin Nack. Für einzelne Ad-hoc-Mitteilungen hatte der BGH dies früher verneint.
Auch die Rüge von Verteidiger Rainer Hamm, der Prozess sei „unfair“ gewesen, hatte keinen Erfolg. Den Angeklagten sei bei Gesprächen über einen letztlich gescheiterten „Deal“ von der Richterin angeboten worden, dass sie nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt werden. „Die Verurteilung zu einer Straftat kam deshalb völlig überraschend“, so Hamm. Richter Nack hielt entgegen: „Es gibt keinen Vertrauensschutz für Aussagen außerhalb der Hauptverhandlung“.
Damit steigen die Chancen von Schadenersatzprozessen, die Kleinanleger und der heutige EM-TV-Vorstand gegen die Haffas angestrengt haben. (Az.: 1 StR 420/03) CHRISTIAN RATH