: Ausweitung von DNA-Tests heftig umstritten
Union will DNA-Analyse herkömmlichem Fingerabdruck gleichstellen. Bundesjustizministerium sagt Prüfung zu
BERLIN dpa ■ Nach der raschen Verhaftung im Mordfall Rudolph Moshammer will die Union gesetzliche Beschränkungen bei der DNA-Analyse streichen. Dazu soll der so genannte Richtervorbehalt aufgehoben werden. Die Union kündigte zudem einen Gesetzentwurf an, der den genetischen dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichstellt. Grüne, FDP und Datenschützer lehnen eine Ausweitung der DNA-Analyse dagegen ab. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) prüft, ob die Rechtslage verändert werden muss.
Eine Zypries-Sprecherin sagte am Montag in Berlin, bei einer Gesetzesänderung müsse das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden. Nach der Strafprozessordnung darf eine DNA-Analyse bei einer schweren Straftat und bei einer sexuellen Straftat angewendet werden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sprach sich gegen eine Ausweitung der DNA-Analysen aus. Eine Gleichsetzung des genetischen mit dem herkömmlichen Fingerabdruck lehnte er ab. Bei einer DNA-Analyse ließen sich Informationen wie das ungefähre Alter, die Zugehörigkeit zu ethnischen Gruppen und Krankheitsanlagen ermitteln. Die Grünen halten die bestehenden Regeln für ausreichend. Der Ermittlungserfolg in München belege, „dass eine Regelungslücke nicht besteht“, sagte der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag.
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