in kürze UNFALLVERSICHERUNG : Firmen müssen bleiben
Das Frankfurter Sozialgericht hat einen Unternehmer verurteilt, weiterhin am System der gesetzlichen Unfallversicherung teilzunehmen und Beiträge zu entrichten. Es bestätigte das deutsche System der Unfallversicherung, nach dem allein die Arbeitgeber für medizinische Behandlung nach Arbeitsunfällen aufkommen müssen. (dpa)