Mietern der Liebigstraße 14 droht Räumung

VOR GERICHT Im Dauerstreit mit dem Hausbesitzer erleiden die Mieter eine juristische Niederlage

Die Auseinandersetzungen zwischen Suitbert Beulker und den BewohnerInnen seiner Häuser hat schön öfter Schlagzeilen gemacht. Am Dienstag musste sich das Berliner Landgericht mit dem Mietstreit zwischen dem Hausbesitzer und fünf MieterInnen der Liebigstraße 14 befassen. Das Haus in Friedrichshain war eins der vielen 1990 in Ostberlin besetzen Häuser. 1999 hatte es die Lila GbR, zu dessen Gesellschaftern neben Beulker auch der Geschäftsführer des Unnaer Kinderschutzbundes Edwin Thöne gehört, gekauft. Seitdem liegt Beulker im Clinch mit den Mietern. Er werde keinen Cent in das Haus investieren, solange sie dort wohnen, kündigte er vor Gericht an. Wenn es leer sei, müsse er viel investieren.

Sein Wunsch könnte in Erfüllung gehen. Das Landgericht lehnte eine Berufung der Kündigung ab und ließ auch keine Revisionsmöglichkeiten zu. Das Amtsgericht hatte die Kündigung wegen ungerechtfertigter Mietminderungen und den Einbau einer Zwischentür ohne Genehmigung des Eigentümers ausgesprochen.

Nach der Abweisung des Widerspruch droht den Mietern also die Räumung. Nun seien „alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft und die Urteile könnten jederzeit vollstreckt werden“, sagte Rechtsanwalt Gerhard Fuchs, der die beklagten MieterInnen vertrat.

Verstehen kann der Anwalt das nicht: Schließlich, sagt er, enthielten die Verträge der beklagten MieterInnen eine Klausel, nach der eine Kündigung nur bei wichtigen, berechtigten Interessen des Vermieters erfolgen könne. Ihm sei unverständlich, warum eine ungerechtfertigte Mietminderung in fünf Fällen ein wichtiger und berechtigter Kündigungsgrund sei, während die Hausbesitzer ihrerseits in 12 Fällen eine zu hohe Miete verlangt habe, so Fuchs.

Die MieterInnen protestierten mit einer Kundgebung vor dem Landgericht gegen ihre drohende Vertreibung. PETER NOWAK