: In aller Kürze
Fusion genehmigt
Das Bundeskartellamt genehmigte den Genossenschaften Nordmilch und Humana, ihren Vertrieb zusammenzulegen. Zur Begründung sagten die Wettbewerbshüter, den Milchverarbeitern stehe „mit den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels eine hoch konzentrierte und finanzkräftige Marktgegenseite gegenüber“. Nordmilch in Bremen ist nach eigenen Angaben größte Molkerei in Deutschland. Humana mit Hauptsitz bei Münster belegt nach eigenen Angaben den zweiten Platz. Die Zusammenarbeit betrifft den bundesweiten Absatz verschiedener Milchprodukte. Der kartellrechtlich relevante Marktanteil von einem Drittel werde nur bei Quark erreicht, so das Bundeskartellamt. Der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, nahm die Genehmigung zum Anlass, Forderungen nach einem gesonderten Wettbewerbsrecht für die Molkereiwirtschaft zurückzuweisen.
Sokol Chefin
Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol soll neue Präsidentin des Landesrechnungshofs in Bremen werden. Die gebürtige Bremerin muss noch die Zustimmung der Bremer Bürgerschaft erhalten, ist aber letzte verbliebene Kandidatin für den Posten. Der jetzige Amtsinhaber Lothar Spielhoff tritt aus Altersgründen in den Ruhestand. Richterin Sokol war 1996 mit 36 Jahren auf Vorschlag der Grünen die damals jüngste Datenschutzbeauftragte in Deutschland geworden. Zuvor arbeitete sie am Bundesverfassungsgericht und als Verwaltungsrichterin. Sokol wird als Rechnungshof-Präsidentin mit dem Tarif B7 (rund 8.100 Euro monatlich plus Ortszuschlag) gleich hoch bezahlt wie in der Tätigkeit in Düsseldorf.
Info für Vereine
Über Fragen der Vereinsbesteuerung informieren Fachleute der Bremer Steuerverwaltung auf einer Informationsveranstaltung am kommenden Dienstag, 16. Juni 2009, um 19 Uhr im „Haus des Reichs“, Rudolf-Hilferding-Platz 1, Raum 208. Im Mittelpunkt stehen die Steuerrechtsänderungen im Jahr 2009. Anmeldungen sind unter Matthias.Ordolff@finanzen.bremen.de möglich.
Urteil rechtskräftig
Das Urteil gegen einen 51-Jährigen wegen Mordes an einer Bremer Ladenbesitzerin ist rechtskräftig. Der Mann muss nun eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision gegen das Urteil des Bremer Landgerichts abgelehnt. Der 51-Jährige hatte 1987 die 73-Jährige erst vergewaltigt und dann erwürgt, um seine Tat zu vertuschen.
Recht auf Wohnen
Die Bürger sollten nach dem Willen des Deutschen Mieterbundes ein „Recht auf Wohnen“ erhalten. Dies müsse sowohl im Grundgesetz wie auch in den Lissabon-Vertrag der EU aufgenommen werden, sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Für mich ist es völlig unverständlich, dass ein Recht auf Wohnen bereits in den Verfassungen von Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen verankert ist, auf europäischer oder Bundesebene bis heute aber noch nichts passiert ist. Das muss sich ändern“, so Siebenkotten. (taz/dpa)