Die Rechnung kommt später

Preisliste für neuerdings kostenpflichtige Vorschule wird bis zum Ende der Anmeldefrist nicht fertig. SPD fordert deshalb Aussetzung für ein Jahr. CDU-Senat nennt Verzögerung „hinnehmbar“, da Eltern sich an Kita-Gebühren orientieren könnten

von Kaija Kutter

Dass der CDU-Senat bei den 250 Vorschulklassen künftig Gebühren kassieren will, ist seit Mai 2004 bekannt. Doch bis zum Ende der diesjährigen Anmelderunde für die Grundschulen wird nicht einmal eine gültige Gebührentabelle vorliegen. Da diese Ungewissheit für die Eltern „nicht zumutbar“ sei, fordert die SPD-Abgeordnete Luisa Fiedler nun, der Senat solle „wenigstens für dieses Schuljahr auf Gebühren verzichten“.

Wie berichtet, hatte die Bildungsbehörde im Dezember eine vorläufige Gebührentabelle an die Grundschulen gegeben, die Schulleiter allerdings am 2. Februar offiziell angewiesen, diese nicht mehr zu verwenden. Fiedler stellte daraufhin eine kleine Anfrage an den Senat, in der sie wissen wollte, ob denn die Gebühr für dieses Jahr noch geplant sei. Die etwas krypische Antwort, dies habe „der Senat noch nicht entschieden“, weist nach Fiedlers Deutung auf ernsthafte Terminprobleme hin.

Denn zunächst muss der Paragraph 29 des Schulgesetzes geändert werden, was in der so genannten 6. Novelle zusammen mit den Schwimm- und Ganztagsschulgebühren erfolgen soll. Da eine Gesetzesänderung aber nach parlamentarischem Brauch auch im Fachausschuss erörtert werden muss, kann diese frühestens am 13. oder 14. April von der Bürgerschaft verabschiedet werden. Dann aber ist die Grundschulanmelderunde längst gelaufen. Hinzu kommt, dass erstmals das Gros der Vorschulplätze nach Rangfolge der Anmeldungen vergeben wird. Eltern, die in Unkenntnis der Gebühr zögern, könnten leer ausgehen.

„Die Eltern werden gezwungen, die Katze im Sack zu kaufen“, moniert auch GAL-Fraktionschefin Christa Goetsch, die die Gebühr ohnehin als „bildungspolitische Versündigung“ ablehnt. Goetsch: „Bevor aber eine Gebühr erhoben wird, muss das Gesetz geändert werden.“

Doch die Juristen der Bildungsbehörde sehen das offenbar anders. Denn über die Infoline des Schulinformationszentrums (SIZ) wird verbreitet, dass sich die Gebühren „ganz stark“ an der Tabelle für den fünfstündigen Kita-Platz orientieren. „Ein genauer Termin lässt sich zurzeit nicht nennen“, sagt denn auch Behördernsprecher Alexander Luckow zur Frage nach der endültigen Tabelle. Da die „enge Anbindung“ der Vorschulgebühren an die Kita-Gebühren bekannt sei, scheine diese Unwägbarkeit „hinnehmbar“.

„Die Zeit pressiert bei der 6. Novelle nicht ganz so stark“, sagt auch CDU-Schulpolitiker Robert Heinemann. Dringender sei die parlamentarische Befassung der mit der 5. Novelle geplanten Schulbuchgebühren, für die am 17. Februar eine Anhörung geplant ist. Zwar könne er sich vorstellen, dass es auch zu den Vorschulen eine Expertenanhörung gibt, aber frühestens „Ende März, Anfang April“. Die Behörde könne aber unabhängig davon bereits nach einem einfachen Senatsbeschluss die Preisliste veröffentlichen.

„Dann haben Eltern eine Tabelle, für die es keine Rechtsgrundlage gibt“, beharrt indes Fiedler. Auch würde jede anschließende Expertenanhörung zur „Farce“. Schließlich sei denkbar, dass es CDU-Abgeordnete gibt, die sich etwaige Bedenken zu Eigen machen und die Tabelle beispielsweise um eine formlose Gebührenbefreiung für Kinder aus bildungsfernen Schichten ergänzen würden.