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Archiv-Artikel

Informiert wird später

Erst staatlicher Blick aufs Konto, dann nachträgliche Mitteilung: Regierung reagiert auf heftige Kritik

BERLIN ap ■ Bankkunden sollen nun doch informiert werden, wenn der Staat einen Blick auf ihr Konto geworfen hat. Die Mitteilung erfolgt stets nachträglich. Nach scharfer Kritik von Datenschützern und der Kreditwirtschaft brachte die Koalition eine entsprechende Änderung auf den Weg, bestätigte das Finanzministerium. Ab April sind schärfere Kontrollen auf Steuerehrlichkeit geplant. Zunächst war vorgesehen, dass sich die Finanzämter heimlich über Kontostand und -bewegungen eines Bürgers informieren können.

Geklärt wird noch, auf welche Weise der Kontoinhaber nachträglich in Kenntnis gesetzt werden soll. Mit der Änderung werde „einem Wunsch des Bundesdatenschutzbeauftragen Rechnung getragen“, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß. An der generellen Möglichkeit, dem Fiskus Einblicke in Konten zu gewähren, hält die Koalition fest.

Mit staatlicher Schnüffelei habe dies „rein gar nichts zu tun“, sagte Poß. Nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts hätten die Finanzämter in die Lage versetzt werden müssen, „die Angaben des Steuerpflichtigen im Einzelfall mit angemessenem Aufwand auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen“ zu können.

Die schärferen Kontrollen sollen beginnen, wenn die Amnestie für reuige Steuersünder am 31. März ausläuft. Das neue Gesetz erweitert unter anderem die Befugnisse der Finanzbehörden. Künftig kann ein Finanzbeamter über eine Zentrale die Stammdaten eines Bankkunden ermitteln. Erhärtet sich dadurch der Verdacht eines Steuerbetrugs, können die Finanzbehörden gezielt von den Banken eine Offenlegung der Konten verlangen. Auch das Sozialamt und die Arbeitsagenturen sollen Stammdaten bei allen inländischen Kreditinstituten abfragen können.