Autos ohne Vorfahrt

Der Hamburger Radler Frank Bokelmann hat sich 2003 erfolgreich dagegen gewehrt, den Radweg am Spandauer Damm in Berlin benutzen zu müssen. Zwar wies ihn die Behörde zunächst ab mit dem Hinweis, der Radweg sei bereits seit 1998 benutzungspflichtig und Bokelmanns Ansinnen komme reichlich spät. Das Berliner Verwaltungsgericht sah das jedoch anders: Bokelmann habe nicht die alte Benutzungspflicht angefochten, sondern eine Überprüfung der Verkehrssituation 2002 beantragt. Inhaltlich argumentierte das Gericht, eine Radwegebenutzungspflicht setze voraus, „dass eine konkrete, über das ortsüblich Hinzunehmende erheblich hinausgehende Gefährdung von Radfahrern vorliegt“. Eine große Zahl von Lastern auf der Straße sei jedoch für eine Großstadt keinesfalls atypisch. Und mit der Behinderung des Autoverkehrs dürfe die Stadt nicht argumentieren: „Der Leichtigkeit des motorisierten Verkehrs darf gegenüber der Sicherheit von Radfahrern kein Vorrang eingeräumt werden.“ Bokelmann hatte eingewandt, der Radweg sei gefährlich, weil er ohne Ausweichmöglichkeit direkt an parkenden Autos vorbeiführt. knö