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Archiv-Artikel

Kritik am neuen Patientenverfügungsgesetz

MEDIZIN Das am Donnerstag beschlossene Gesetz zur Patientenverfügung regt Kirchen und Ärzte auf

BERLIN taz/epd | Kirchen und Ärzte kritisieren das neue Patientenverfügungsgesetz. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte am Freitag, das Gesetz könne abschreckende Wirkung haben. Die evangelischen Bischöfe Wolfgang Huber und Martin Hein bedauerten den Bundestagsbeschluss vom Donnerstag, der die Rechtslage nicht verbessere. Auch der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, meldete Bedenken an. Der evangelische Sozialethiker Ulrich Körtner teilt die Kritik der Kirchen nicht, sieht aber auch Mängel in dem Gesetz.

„Das ist ein Patientenverfügungsverhinderungsgesetz“, sagte Montgomery zur Nachrichtenagentur epd. Viele Menschen seien verwirrt. Weil sie eine Patientenverfügung nicht mehr widerrufen könnten, wenn sie zum Beispiel ins Koma gefallen seien, hätten die Menschen Angst, eine solche zu verfassen. Die Bundesärztekammer hatte gefordert, keine gesetzliche Regelung zu verabschieden.

Die bislang rund 8 Millionen existierenden Patientenverfügungen seien weiterhin gültig, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Es werde allerdings empfohlen, die getroffenen Festlegungen regelmäßig zu überprüfen. Damit könne sichergestellt werden, dass die Verfügung auch dem tatsächlichen Willen des Kranken entspreche.

Der Bundestag hatte am Donnerstag dem Gesetzentwurf des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker zugestimmt. Danach gelten Verfügungen auch, wenn die Krankheit noch keinen unumkehrbar tödlichen Verlauf angenommen hat. Der Betreuer hat die Aufgabe, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln und zu vertreten.

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