Amt trennt Familie

Ausländerbehörde schiebt Mutter von vier Kindern nach Bosnien ab. Flüchtlingsrat: Krankheit nicht berücksichtigt

Wieder ist eine in Berlin lebende bosnische Familie durch die Ausländerbehörde getrennt worden. Wie der Flüchtlingsrat gestern mitteilte, wurde die allein erziehende Hanusa V. am 8. Februar abgeschoben. Ihre vier Kinder gehen in Berlin zur Schule. Vor ihrer Ausweisung saß V. eine Woche in Abschiebungsgewahrsam, obwohl die Inhaftierung von allein Erziehenden durch eine Weisung der Senatsinnenverwaltung in der Regel untersagt ist.

Laut Flüchtlingsrat wurde auch V.s Gesundheitszustand von der Ausländerbehörde nicht berücksichtigt. Nach den Angaben der Familie wurde sie wegen einer psychischen Erkrankung mehrfach stationär behandelt. Hanusa V. ist auf Medikamente angewiesen, die sie in Sarajevo, wo sie sich zurzeit aufhält, nicht kostenlos erhalten kann.

Eine Heirat mit ihrem deutschen Verlobten hätte Hanusa V. eine Aufenthaltsgenehmigung gesichert. Das scheiterte, weil die Behörden eine Scheinpartnerschaft unterstellten. V.s Kinder erschienen nicht zum Abschiebetermin. Eine Vormundschaft ist in die Wege geleitet worden. Der Flüchtlingsrat will sich jetzt dafür einsetzen, die Familie in Deutschland wieder zusammenzuführen. ANNA STARK