: DAS GIBT ZU DENKEN
Genitalverstümmelungen verstoßen nach deutschem Recht gegen die guten Sitten – in Deutschland können auch volljährige Frauen nicht in solche Verstümmelungen einwilligen. In der Schweiz liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien erlaubt: „Ist die verletzte Person volljährig und hat sie in den Eingriff eingewilligt, so ist dieser straflos“, heißt es in Artikel 122a. Aus Sicht der Organisation Terre des Femmes ist das – zumal mitten in Europa – „völlig unverständlich“. Die Referentin gegen weibliche Genitalverstümmelung, Franziska Gruber, sagte der taz, es sei nicht auszuschließen, dass Täter aus anderen europäischen Ländern in Zukunft versuchen könnten, Genitalverstümmelungen in der Schweiz legal durchzuführen. So könnte das neue Gesetz – ähnlich wie bei der Sterbehilfe – einen Genitalverstümmelungs-Tourismus auslösen. Mit dem Gesetzentwurf war eigentlich eine strengere Bestrafung der Täter geplant. Bei der Verstümmelung der weiblichen Genitalien werden Schamlippen und Klitoris entfernt, teilweise wird die Vagina vernäht. 1998 hatte die Autobiografie „Wüstenblume“ des somalischen Supermodels (Foto) Waris Dirie weltweit auf das Thema aufmerksam gemacht.