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Liebesbeweis: Das Sozialgericht Düsseldorf verhandelte jetzt über den Fall Wohngemeinschaft gegen Arbeitsagentur. Einer Antragsstellerin aus Mönchengladbach war von der Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld verweigert worden: Sie lebe mit einem erwerbstätigen Mann zusammen, in einer Wohnung, ohne Trauschein. Doch für das Gericht reicht das Zusammenleben in einer Wohnung noch nicht zur Bestimmung einer „Bedarfsgemeinschaft“. Der Gesetzestext sei zudem verfassungswidrig, weil er sich nur auf heterosexuelle Lebensgemeinschaften beziehe. Für die Annahme eine Bedarfsgemeinschaft sind für das Gericht längerfristige, enge Bindungen erforderlich. (Beschluss vom 16.2.2005; S 35 SO 28/05 ER)

Staatsgewalth: Nordrhein-Westfalens PolizistInnen bekommen jetzt doch noch neue Dienstwaffen der Firma Walther. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies gestern eine Beschwerde des Konkurrenten Heckler & Koch zurück. Der hatte eine Patentverletzung moniert und ließ die Auslieferung von 40.000 Pistolen stoppen. Der Vergabesenat sah das anders: Walther habe nur „ältere Patentrechte“ weiter entwickelt: „Das Patent sei nicht schutzbedürftig.“

Ver.dienen: Seit heute kämpfen tausende Landesbedienstete mit der Dienstleistungsgewerkschaft ‚ver.di‘ für einen einheitlichen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst. Anders als Bund und Kommunen verweigerten sich die Bundesländer bislang einer einheitlichen Regelung, teilte Verdi mit. So müssten Angestellte länger arbeiten und auf Weihnachtsgeld verzichten. Vor den ersten Verhandlungen am 3. März will Verdi-Landeschefin Gabriele Schmidt aus NRW einen „Verhandlungsbeschleuniger“ machen. Die nahende Landtagswahl sei für die Gewerkschaft kein Grund, auf Proteste zu verzichten. CSC