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Archiv-Artikel

Schulverweigerung kein Einzelfall

betr.: „Regierung sitzt nach“, taz vom 09.02.2005

Die Schulverweigerung der Baptistenfamilien ist kein Einzelfall, viele Familien in Deutschland sehen es als nicht vereinbar mit ihrem Gewissen an, ihre Kinder zur Schule zu schicken - aus den verschiedensten Motiven, nicht nur religiösen. Eines der Hauptmotive ist, die Kinder vor Schulschäden zu bewahren.

Es fragt sich nun, wer mit welchem Recht die Kinder zu ihrem Wohl zwingen darf: Eltern oder Staat?Wer entscheidet darüber, was dem Wohle des Kindes dient, wenn diese Entscheidung dem Kind selbst nicht zugebilligt wird? Die öffentliche Meinung? Derzeit herrschende Lehrmeinungen aus Pädagogik oder Lernforschung?

Eine Zwangsbeschulung kann sicher nicht zu Lernerfolg führen. Natürlich fürchtet die Lehrergewerkschaft, die auch in anderen Ländern Hauptgegner des Hausunterrichtes ist, um ihre Zukunft, ist deshalb mit ihrer Kritik notwendigerweise einseitig. Staatliche Gewalt anzuwenden, um Meinungen und herrschende Systeme gegen Gewissensüberzeugungen durchzusetzen, ist eines demokratischen Staates nicht würdig.

Vor einer Verschärfung von Gesetzen und dem Herabwürdigen von Familien durch die Lehrergewerkschaft wäre es sinnvoller, die Schulpflichtgesetzgebung den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. So hohe Rechtsgüter wie Gewissens- und Religionsfreiheit, das natürliche Elternrecht, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit können nicht mit dem Hinweis auf Schulpflichtgesetze vom Tisch gefegt werden. Auch nicht in einem Einzelfall einer religiösen Minderheit gegenüber. BIRGIT LOHFF

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