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Archiv-Artikel

Vormund – Betreuer – Betreuer mit noch weniger Zeit

Von GERN

Die Betreuung: Gerichte ordnen Betreuungen an, wenn sie davon ausgehen, dass Menschen ihre rechtlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten nicht selbst erledigen können, weil sie etwa psychisch krank sind oder an Demenz leiden. Bis zur Gesetzesreform im Jahr 1992 hieß diese Form der rechtlichen Betreuung noch Entmündigung. Wohl und Selbstbestimmung der Betreuten sollten fortan im Mittelpunkt stehen.

Die Betreuer: Der Vormund heißt heute Betreuer. Die meisten der etwa eine Million Betreuten in Deutschland werden ehrenamtlich von Familienangehörigen vertreten. Als Berufsbetreuer gilt dagegen, wer mehr als zehn Menschen betreut oder 20 Stunden in der Woche für Betreute arbeitet.

Die Gesetzesänderung: Der Bundestag hat am 18. Februar eine Änderung des Betreuungsrechts beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Reform soll vor allem dem Staat Geld sparen. Berufsbetreuer werden künftig pauschal bezahlt. Ein Betreuer mit akademischem Abschluss bekäme zwar 44 Euro pro Stunde statt bisher nur 31,50 Euro. Dafür allerdings legt er den Aufwand für die Betreuung nicht mehr selbst fest. Für Betroffene, die zu Hause wohnen, werden in den ersten Monaten der Betreuung 7 Stunden veranschlagt, ab dem zweiten Jahr bleiben noch 3,5 Stunden im Monat. Für Betreute in Heimen sind dann 2 Stunden vorgesehen. In den meisten Fällen bleibe damit deutlich weniger Zeit für die Betreuten, fürchtet der Bundesverband der Berufsbetreuer. GERN