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Archiv-Artikel

OLG Brandenburg AZ 1-5600OJs1/04 (1/04)

Von AM

Die Tat: Zwischen Juli 2003 und Mai 2004 haben zwölf Jugendliche aus Brandenburg Anschläge auf Imbisse und Restaurants von Menschen aus der Türkei und asiatischen Ländern verübt. Als „Freikorps“ wollten sie Ausländer aus dem Havelland vertreiben. In wechselnder Besetzung steckten sieben der zwölf zehn Lokale und Geschäfte in Brand. Verletzt wurde niemand. Es entstand ein Schaden von über 800.000 Euro. Wegen der häufigen Brandanschläge in Brandenburg hatte keiner der türkischen oder asiatischen Opfer eine Versicherung gefunden, die bereit war, das Geschäft zu versichern.

Die Angeklagten: Die Schüler und Lehrlinge waren zur Tatzeit zwischen 14 und 19 Jahre alt. Der Hauptangeklagte Christopher H. machte in dieser Zeit sein Abitur. In der Abschlusszeitung seines Jahrgangs wird ihm „Ähnlichkeit mit einem österreichischen Diktator“ bescheinigt. H. schrieb darunter: „Ihr hört noch von mir.“

Das Strafmaß: Wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung fordert die Staatsanwaltschaft für drei der zwölf Angeklagten Haftstrafen zwischen zwei und viereinhalb Jahren. Christopher H. soll als Hauptangeklagter die höchste Strafe erhalten. Für neun weitere Angeklagte wurden Jugendstrafen zwischen 6 und 20 Monaten Haft beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Hier geht es um Brandstiftung, Sachbeschädigung und Beihilfe dazu. AM