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Archiv-Artikel

Neun Jahre später

Ex-Vulkan-Chef Hennemann wurde in Bremen wegen Steuerhinterziehung zu 18.000 Euro Strafe verurteilt

Von KAWE

Der Prozess gegen den früheren Vulkan-Manager Friedrich Hennemann begann gestern in Bremen eine Stunde später als angekündigt, Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren der Grund. Und als der Amtsrichter dann das Verfahren eröffnete, ging alles sehr schnell.

Angeklagt war der 68-jährige Hennemann wegen Steuerhinterziehung. Bei der Durchsuchung seiner Privaträume 1996 waren die Fahnder auf Aufzeichnungen gestoßen, die auf Nummernkonten in Luxemburg und in der Schweiz hinwiesen. Die Steuerfahnder schätzten für die Steuerjahre 1992 und 1993 eine hinterzogenen Betrag von mehreren Hunderttausend Mark.

Inzwischen wird in Euro gerechnet. Die zur Debatte stehende Summe reduzierte sich aus zwei weiteren Gründen: Einmal ging es bei drei Millionen Euro auf Luxemburger Konten offenbar um Geld, das Hennemann 1990 im Zusammenhang mit der Übernahme der Dasa-Marinesparte durch die Vulkan-Tochter STN Atlas Elektronik für den Vulkan-Konzern auf einem Luxemburger Konto geparkt hatte. Schmiergeld sozusagen. Zudem drohten die Vorwürfe, was die Steuererklärung 1992 anging, am 20. April zu verjähren.

Hennemann wollte einen langwierigen Prozess vermeiden. Nachdem die Staatsanwaltschaft einen Teil der Anklagepunkte fallen gelassen hatte, ließ Hennemann durch seinen Anwalt einräumen, er habe sich „nicht hinreichend gekümmert“ um die Versteuerung der Einnahmen aus seinen Nummernkonten. Auf 65.000 Euro für die beiden Jahre kam die Steuerfahndung, die muss Hennemann nachzahlen und 18.000 Euro Strafe dazu. Das Gericht setzte den Tagessatz des Rentners Hennemann mit 50 Euro fest.

Im großen Strafverfahren gegen Friedrich Hennemann hatte es im Dezember 2001 ein Urteil gegeben – es ging um die Veruntreuung von 854 Millionen Mark „Treuhand“-Gelder, die der Vulkan-Verbund für die Übernahme der alten DDR-Werften bekommen hatte. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil 2003 auf. Hennemann rechnet mit der Wiederaufnahme des Prozesses erst im Herbst kommenden Jahres. Die Ermittlungen und Strafverfahren nach dem Vulkan-Konkurs ziehen sich nun neun Jahre hin. KAWE