: Sterben wollen
Heute Nachmittag wird der Bundestag zum ersten Mal über ein Gesetz zur Patientenverfügung diskutieren. Eine Patientenverfügung ist eine Erklärung darüber, ob und wie man im Falle der Bewusstlosigkeit medizinisch behandelt werden will. Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland haben schon eine Patientenverfügung verfasst.Manchmal gibt es jedoch – trotz Verfügung oder eindeutiger Willenserklärung – Streit zwischen Angehörigen und Ärzten darüber, ob ein Patient noch behandelt werden muss. Ärzte sehen oft noch eine Möglichkeit, Leben zu erhalten, und wollen sich auch die Entscheidung vorbehalten, sie zu ergreifen. Akut umstritten ist, wie mit den etwa 10.000 Patienten im Wachkoma umzugehen ist, die meist durch eine Magensonde ernährt werden. Deshalb wollte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ein Gesetz machen, das Zweifelsfälle ausräumen und die Patientenverfügung stärken sollte. Zypries Entwurf wurde jedoch von den Koalitionsfraktionen vom Tisch gefegt: Solche Fragen von Leben und Sterben seien Angelegenheit des Parlaments. Zypries ging auch vielen bei SPD und Grünen zu weit: Ein Mensch könne nicht oder jedenfalls nicht immer voraussehen, unter welchen Bedingungen er sterben – oder auch leben wolle. Statt das Sterben zu befördern, müsse das Lebensende erträglicher gemacht werden. Die Diskussion ist jetzt wieder ganz offen. UWI