piwik no script img

in kürze STRASSENNAMENÄNDERUNG Alte Adresse ungültig

Ändert eine Gemeinde aus gutem Grund einen Straßennamen, haben Anwohner keinen Anspruch auf die Beibehaltung ihrer Postanschrift. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil und gab damit einer Gemeinde im Landkreis Mainz-Bingen Recht (Az.: 7 A 11002/04.OVG). (dpa)