: Keine Angst vorm Datenschutz
Bremer Behörden lassen sich meist vorab beraten, lobt der Datenschutzbeauftragte
Bremen taz ■ Die zum Teil harschen Kritiken des Datenschutzbeauftragten haben offenbar gewirkt: In aller Regel, so berichtet Sven Holst bei der Vorstellung des Berichtes 2004, würden Bremer Behörden meist im Vorfeld die Datenschutzprobleme mit seiner Behörde besprechen und so „im Vorwege Klippen umschifft“. Was die Landesbehörden angehe, biete der aktuelle Bericht keinen Stoff für Skandale. Das Bemühen, zu Ansprechpartnern für den Datenschutz in den Behörden zu kommen, war dennoch nicht überall erfolgreich. Ausgerechnet das Stadtamt sah sich bisher nicht in der Lage, einen Mitarbeiter als „Datenschutzbeauftragten“ zu benennen.
Sich vorab beraten zu lassen macht Sinn, erklärte Holst. Die Überprüfung der W-LAN-Netze hat zum Beispiel ergeben, dass die Computer der Ausländerbeauftragten nicht gegen den Zugriff von außen geschützt waren. Eine Mahnung kassierte auch die Freie Evangelische Bekenntnisschule: Da wurden Schullaufbahn-Akten geführt, ohne dass die Erziehungsberechtigten um Erlaubnis gefragt wurden. Überflüssiges wurde nicht vernichtet, selbst „eine Aussonderung von Akten ehemaliger Schüler ist bislang nicht erfolgt“. Holst empfahl der Schule, sich die Datenschutz-Vorschriften des Bildungssenators einmal vor zu nehmen.
Bei der Video-Überwachung am Bahnhof ist der Datenschutzbeauftragte nach wie vor skeptisch. Das Polizeigesetz schreibe die regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen der Videoüberwachung vor, erinnert er. Wenn zum Beispiel die Fahrradbügel abmontiert und die Drogenszene zur Hermann-Böse-Schule verdrängt sei, stelle sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit neu. Abhilfe konnte der Datenschutzbeauftragte bei der Nutzung der „Extrapol“-Datenbank der Polizei erreichen. Als er zu überprüfen versuchte, woher die BILD-Zeitung ein internes Fahndungsfoto hatte, stieß er darauf, dass das Foto in diesem bundesweit zugänglichen PC gespeichert war und dass diese Datenbank der Länderpolizeien nicht einmal über ein „Protokoll“ verfügt – wer da wann was abgerufen hat, wird nicht dokumentiert. Wer eventuell für BILD da das Foto gefischt hatte, konnte Holst also nicht feststellen, die Bremer Polizei verzichte aber aufgrund des eklatanten Verstoßes gegen Datenschutz-Regeln auf die Belieferung dieser Datenbank mit ihren vertraulichen Informationen. kawe