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Archiv-Artikel

Rot-Rot streicht Arbeiterrechte

Das neue Betriebegesetz von Wirtschaftssenator Wolf (PDS) sieht stärkeren Arbeitgebereinfluss in den Aufsichtsräten von BSR, BVG und Wasserbetrieben vor. Die Gewerkschaften protestieren

VON MATTHIAS LOHRE

Der Senat will den Arbeitnehmereinfluss bei landeseigenen Unternehmen zurückdrängen. Ein Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Harald Wolf (PDS) sieht vor, das Berliner Betriebegesetz zu ändern. Künftig sollen die Aufsichtsratsvorsitzenden der landeseigenen Anstalten öffentlichen Rechts ein doppeltes Stimmrecht erhalten. Bei BVG, BSR und Wasserbetrieben (BWB) wäre damit das Gleichgewicht von je acht Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ausgehebelt. Gewerkschaftsvertreter sehen die betriebliche Mitbestimmung in Gefahr.

Das Papier der Wirtschaftsverwaltung ist bereits mit der Finanzverwaltung abgesprochen. Wirtschaftssenator Wolf ist Aufsichtsratsvorsitzender bei BSR und BWB, Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat diesen Posten bei der BVG inne. Das geplante doppelte Stimmrecht soll ihnen erlauben, ein Patt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Aufsichtsrat aufzulösen. „Das bisherige Verfahren – Beanstandungsverfahren und Zustimmung durch Senatsvertreter in der Gewährträgerversammlung – ist zu schwerfällig für ein marktwirtschaftlich arbeitendes Unternehmen“, argumentiert Wirtschaftsstaatssekretär Volkmar Strauch (SPD). Der Senat setze lediglich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um, die einen stärkeren parlamentarisch-demokratischen Einfluss in staatlichen Unternehmen vorsehe. Den verkörpere der Senat – und nicht die Gewerkschaftsvertreter.

Die sehen das ganz anders. „Es ist nicht gut, die Entscheidungsvollmacht in immer weniger Hände zu geben“, sagt Ver.di-Sprecher Andreas Splanemann. „Außerdem würde sich die wirtschaftliche Situation der Unternehmen dadurch nicht verbessern. Aber da sind noch nicht alle Messen gesungen.“ Ende April soll der Entwurf dem Senat vorliegen, im Mai könnte das Parlament darüber beraten.

Besonders ärgerlich für die Gewerkschaften: Aufsichtsratsbeschlüsse sollen nur noch mit einer Mehrheit der Arbeitgeberstimmen zustande kommen. Arbeitnehmerabsprachen mit einzelnen Arbeitgebervertretern könnten dann nicht mehr zum Stolperstein für Senatswünsche werden. Bei den Personalräten von BVG und BSR war gestern keine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zu bekommen. Der Entwurf sieht auch die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge vor. „Aber darüber ist noch nicht abschließend entschieden“, sagt Staatssekretär Strauch.