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Gericht: Griechenland bietet kein faires Verfahren

ASYL Das Frankfurter Verwaltungsgericht holt einen iranischen Flüchtling aus Griechenland zurück. Grund: Das dortige Asylverfahren biete zu wenig Schutz und verstoße damit gegen europäisches Recht

BERLIN taz | Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat angeordnet, die Abschiebung eines iranischen Flüchtlings nach Griechenland rückgängig zu machen. Der 29-jährige Mann habe Anrecht auf ein Asylverfahren in Deutschland, obwohl er über Griechenland in die Europäische Union eingereist ist, teilte das Gericht am Montag mit. Die sogenannte Dublin-II-Verordnung sei in diesem Fall nicht anzuwenden. Danach muss der Asylantrag in dem EU-Land gestellt werden, das der Flüchtling zuerst betreten hat.

Nach Auffassung des Gerichts erfolgt die Bearbeitung von Asylanträgen in Griechenland „nicht in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht“. Fundamentale verfahrensrechtliche Schutzmechanismen seien nicht gewährleistet. Grundbedürfnisse würden nicht gedeckt, die medizinische Versorgung der Flüchtlinge sei nicht gewährleistet. Flüchtlingsexperten wie Karl Kopp von Pro Asyl weisen seit Langem darauf hin, dass Asylverfahren in Griechenland „eine Farce“ seien.

Der Iraner war im Oktober 2007 über den Frankfurter Flughafen nach Deutschland gelangt. Bei seinem Asylantrag gab er an, sich zuvor kurz in Athen aufgehalten zu haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ordnete daraufhin die Abschiebung nach Griechenland an. Ein Eilantrag dagegen scheiterte, Anfang 2008 wurde der Mann nach Athen gebracht. Im Hauptverfahren urteilte das Gericht nun, das Bundesamt müsse die Abschiebung rückgängig machen und ein Asylverfahren durchführen. Eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof ist möglich.

Ähnlich haben in diesem Jahr bereits die Verwaltungsgerichte Würzburg und Sigmaringen in Hauptsacheverfahren geurteilt. Dabei muss jetzt laut Pro Asyl-Referent Kopp erstmals eine Abschiebung nach Griechenland rückgängig gemacht werden. AZ: 7 K 4376/07(3) SABINE AM ORDE

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