: Das lässt sich sehen
Die Fahrradbeleuchtung erstrahlt zwar in einem engen gesetzlichen Rahmen, wird aber immer heller. Zwölf Volt sind nicht mehr illegal, und die erste Leuchtdiode im Scheinwerfer verspricht sogar das ewige Licht. Doch auch die Preise leuchten
VON PAUL DA CHALET
Für kurze Zeit hatte es so ausgesehen, als ob es dem Gesetzgeber gelänge, wenigstens bei der Fahrradbeleuchtung gewaltig über seinen Schatten zu springen. Schon bald, so hieß es, werde es ihm egal sein, auf welche Art Scheinwerfer und Rücklicht zum Strahlen gebracht werden. Nun, es war ein Fake.
Die Dementis sind erfolgt, es bleibt vorläufig bei dem, was der bemooste Paragraf 67 StVZO in Sachen „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“ so vorschreibt: Lichtmaschine mit einer 6-Volt-Nennspannung, Batterielicht nur zusätzlich, Ausnahmeregelung für Rennräder bis elf Kilogramm.
Am Dynamo als Basisbauteil, so scheint es, wird auch in Zukunft nicht gerüttelt, allenfalls werden ihm mehr Volt zugestanden. Und vielleicht ist noch damit zu rechnen, will der ZIV (Zweirad-Industrie-Verband) im zuständigen Fachreferat Stolpes erfahren haben, dass Mountainbikes demnächst ebenfalls mit batteriegemachtem Licht daherkommen könnten.
Außerdem sollen die Hersteller verpflichtet werden, hellere Scheinwerfer zu bauen. Rahmenbedingungen, die nicht gerade nach Innovationen schreien. Dennoch hat es Busch & Müller geschafft, dem Fahrrad eine 12-Volt-Halogen-Lichtanlage zu verpassen. Zurzeit „die einzige mit deutschem Prüfzeichen“, verkündet stolz der Hersteller, der sich bei den lichttechnischen Systemen für Fahrräder „weltweit als Innovations- und Technologieführer“ sieht. Und es ist ein Produkt, das der Gesetzgeber an sich ja für unzulässig hält – eigentlich …
Doch im Vorgriff auf eine Reform, die vielleicht irgendwann doch noch kommt, können sich Hersteller neue Komponenten, die in die richtige Richtung zielen, schon mal genehmigen lassen und dann auf den Markt bringen. So verfügt der 12-Volt-Halogen-Scheinwerfer von Busch & Müller nicht nur über elektronische Standlichtfunktion, sondern verdoppele tatsächlich – laut Hersteller – die Lichtleistung einer 6-Volt-Halogen- Leuchte.
Die Energie bezieht er aus einem dazu passenden Seitenläufer in Edelstahlausführung („Dymotec S12“), der die volle Lichtleistung schon bei zehn Stundenkilometern schaffen soll. Und wenn hinten dann noch ein 12-Volt-Dioden-Rücklicht (mit Standlichtfunktion) Dienst tut, dürfte das Velo des Nachts ähnlich auffallend sein wie Dolly Buster auf der Kanzel der Kuppelkirche von St. Blasien. Nicht unspektakulär ist denn auch der Preis: Die unverbindliche Empfehlung des Herstellers steht bei rund 290 Euro (für das dreiteilige Set).
Bald überholt dürfte auch das Halogenbirnchen im Scheinwerfer sein, schließlich gilt es bereits seit 20 Jahren als das Nonplusultra in Sachen Fahrradlicht. Busch & Müller gibt auch hier den Trendsetter. Ihr neuestes Modell „D’Lumotec topal“ hat keine Birne mehr, sondern ist stattdessen mit einer weißen Leuchtdiode ausgerüstet. Der Hersteller prognostiziert ihr eine Lebensdauer, die „für ein ganzes Fahrradleben ausgelegt“ sei. Was sensationell wäre: Die übliche Halogen-Glühlampe hat schließlich den Ruf, bereits nach rund 100 Stunden der Entsorgung anheim zu fallen.
Keine Frage, zu übersehen ist „D’Lumotec topal“ nicht. An der hellsten Stelle des Lichtkegels soll der Scheinwerfer ohne Weiteres die bald auch offiziell vorgeschriebene Minimallichtstärke von zehn Lux übertreffen. Allerdings, räumt Busch & Müller ein, könne die Stärke mit der eines 12-Volt-Halogen-Scheinwerfers nicht mithalten. Dafür gibt es das „topal“-Novum in mehreren Variationen, auch mit automatischer Einschalt- und mit Standlichtfunktion. Die Preise bewegen sich dementsprechend zwischen 59 und 75 Euro.
Ob der Gesetzgeber nun die Vorschriften ändert oder nicht: Das Hightech-Licht fürs Fahrrad strahlt heller denn je. Doch ob der Alltagsradler es auch anmacht? Alles eine Frage der Einsicht. Und dann wohl auch noch des Preises.