: In Sachen Wulff überaus diskret
NIEDERSACHSEN In seiner Heimat lässt die Landesregierung viele Anfragen zur Affäre von Bundespräsident Christian Wulff unbeantwortet
■ Keine Ermittlungen werden wegen des zinsgünstigen Kredits der baden-württembergischen BW-Bank aufgenommen, mit dem Wulff noch als niedersächsischer Ministerpräsident den Privatkredit befreundeter Unternehmer abgelöst hatte, teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Mittwoch mit.
■ Einen Anfangsverdacht für den Vorwurf der Untreue, Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung sieht die Staatsanwaltschaft nicht.
■ Um die Hälfte niedriger als bei der Immobilienfinanzierung normaler Kunden sollen Wulffs Zinsen für den Kredit bei der BW-Bank gewesen sein.
■ Umgewandelt in einen Hypothekenkredit mit üblichem Zinssatz wurde das Geldmarktdarlehen Ende 2011 – zu Beginn der Kreditaffäre.
AUS HANNOVER TERESA HAVLICEK
Niedersachsens Opposition wirft der schwarz-gelben Landesregierung Behinderung bei der Aufklärung der Affäre um Bundespräsident Christian Wulff (CDU) vor. Am Mittwoch diskutierten die Parlamentarier in Hannover erstmals über Hauskredite, Gratisurlaube und Umternehmerfreunde des ehemaligen Ministerpräsidenten. Absolution hatte die Landesregierung Wulff jedoch bereits am Dienstag in Antworten auf Anfragen von Grünen und SPD erteilt.
Viele der 117 Fragen lässt sie mit Verweis auf die Privatsphäre des Staatsoberhaupts, Bank- oder Steuergeheimnis offen – und wo sie antwortet, weist sie die Kritik an Wulff zurück. Der zinsgünstige 500.000-Euro-Privatkredit einer befreundeten Unternehmersgattin etwa war aus Sicht von Schwarz-Gelb ein „reines Privatgeschäft“ und kein Verstoß gegen das niedersächsische Ministergesetz. Das verbietet es, „Geschenke in Bezug auf ihr Amt“ anzunehmen. Auch dass Wulff den Kredit 2010 im Parlament verschwiegen hat – der ursprüngliche Auslöser der Affäre, für den sich Wulff inzwischen öffentlich entschuldigt hat –, sei „juristisch und der Sache nach korrekt“.
SPD-Fraktionschef Stefan Schostok nannte die Auskünfte „einen Witz“. „Sie wollen Wulff nicht schaden, aber auch den Eindruck erwecken, dass sie um Aufklärung bemüht sind“, warf er Ministerpräsident David McAllister (CDU) vor. Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel widersprach der Regierung: Die „Kardinalfrage“ – ob Wulff Gesetze gebrochen hat – sei aus seiner Sicht „mit Ja“ zu beantworten.
Einen Verstoß gegen das Ministergesetz juristisch auch noch vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof prüfen zu lassen, wird für die Opposition allerdings schwierig: Die Überwachung des Gesetzes liegt bei der Staatskanzlei, Verstöße kann das Parlament nur mit einer Zweidrittelmehrheit anklagen. Die nötige Unterstützung wird die CDU-Fraktion kaum leisten: Dort sieht man keinen Anlass, Wulff anzuklagen. Zudem ist laut Landtagsjuristen umstritten, ob eine Anklage ehemaliger Regierungsmitglieder nach dem Ministergesetz überhaupt zulässig ist.
Die Opposition will zunächst am parlamentarischen Weg festhalten: Am Freitag berät der Landtag einen Antrag der Linken für einen Untersuchungsausschuss, die SPD hat einen Missbilligungsantrag wegen Falschaussagen im Parlament gestellt.
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