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Archiv-Artikel

CHRISTIAN RATH ÜBER VIDEOÜBERWACHUNG IM ÖFFENTLICHEN RAUM Politische Kameras

Die Videoüberwachung der Reeperbahn war rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt festgestellt. Ob der Straßenraum mit Kameras überwacht werden soll, muss also die Politik entscheiden. Und dort gehört die Entscheidung auch hin. Dabei war die Klage einer Hamburgerin in den unteren Instanzen bereits durchaus erfolgreich. Sie hat erreicht, dass die schwenkbare Überwachungskamera nicht mehr in ihre Wohnung blickt und dass auch der Hauseingang nicht kontrolliert wird. Die Polizei hat daraufhin die Nutzung der teuren Kameras eingestellt.

Nur bei der letzten Rechtsfrage ging jetzt der Prozess verloren. Für die Überwachung des öffentlichen Straßenraums genüge das bestehende Landesgesetz (zur Gefahrenabwehr). Ein zusätzliches Bundesgesetz (zur Strafverfolgung) sei nicht erforderlich, entschieden die Richter. Zu Recht. Denn bei der Videoüberwachung spielt der Abschreckungsgedanke immer eine große Rolle.

Nun kann man zwar sagen, dass die Videoüberwachung auch bei der Prävention nicht funktioniert, weil Besoffene sich durch eine Kamera nicht abschrecken lassen und Nüchterne ihre Straftaten eben anderswo begehen. Doch letztlich sollten die Volksvertreter darüber entscheiden, wie sie Straftaten verhüten wollen, und nicht die Richter. Selbst das Verfassungsgericht hat bei der Feststellung, ob eine Ermittlungsmethode „geeignet“ ist oder nicht, den Parlamenten stets großen Spielraum eingeräumt.

Auch bei der Überwachung müssen die Bedürfnisse nach Freiheit und Sicherheit austariert werden. Einerseits fühlen sich viele unwohl, wenn sie durch Kameras beobachtet werden, während andere sich gerade dann behütet wähnen. Es geht also ums gesellschaftliche Klima, um symbolische Politik. Das ist eher nichts für Richter.